Allgemeine Geschäftsbedingungen
strikt öffentlich - pr für non-profit
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Leistungen von strikt öffentlich. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartnerin* finden selbst dann keine Anwendung, wenn strikt öffentlich ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1 Sämtliche von strikt öffentlich erbrachten Leistungen, insbesondere Konzepte, Entwürfe, Texte und Darstellungen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen von der Auftraggeberin nur für die schriftlich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung von strikt öffentlich und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.
2.2 Eine Weitergabe der Arbeiten von strikt öffentlich an andere Personen oder Unternehmen bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt auch dann, wenn es sich um mit der Auftraggeberin in irgendeiner Weise verbundene Personen oder Unternehmen handelt. strikt öffentlich behält sich insbesondere auch an Präsentations- und Angebotsunterlagen Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind vertraulich zu behandeln.
2.3 Die Arbeiten dürfen einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details – ist unzulässig.
2.4 Mit der Zahlung des Nutzungshonorars erwirbt die Auftraggeberin das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu verwerten (nutzen). Dabei räumt ihr strikt öffentlich, soweit nicht anders vereinbart, das ausschließliche Nutzungsrecht gemäß § 31 Abs. 3 UrhG ein.
2.5 Vorschläge der Auftraggeberin oder ihre sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart wurde.
3. Vergütung
3.1 Konzepte und Texte bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Die Vergütung dieser Leistung setzt sich aus folgenden Teilen zusammen: Konzept - Entgelt für das Copyright (Nutzungshonorar) – Text. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Manuskripte geliefert, entfällt das Entgelt für das Copyright. Gleichzeitig entfällt jedoch die Möglichkeit der Veröffentlichung, gleich in welchem Medium.
3.2 Die Vorlage von Konzepten, Entwürfen, Texten und sonstige Tätigkeiten, die strikt öffentlich für die Auftraggeberin erbringt, sind kostenpflichtig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
3.3 strikt öffentlich hält sich 6 Wochen an sein Angebot gebunden. Ein Vertrag zwischen den Parteien kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch strikt öffentlich zustande.
3.4 Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Für die Einräumung und Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsrechte und die zu deren Vorbereitung erforderlichen Leistungen (Konzepte, Entwürfe, etc.) gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 7c UstG.
4. Fälligkeit der Vergütung
4.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
4.2 Erstreckt sich ein Auftrag über eine längere Zeit oder erfordert er von strikt öffentlich hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten; und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten und der Rest nach Fertigstellung der Arbeiten.
4.3 Ergeben sich nach Vertragsabschluss begründete Bedenken hinsichtlich der Kreditwürdigkeit der Auftraggeberin oder ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse, so steht strikt öffentlich das Recht zu, nach ihrer Wahl sofort Vorkasse oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Gleichfalls hat strikt öffentlich wahlweise das Recht die Ausführung des Auftrages zu unterbrechen und sofortige Abrechnung zu verlangen; im Verweigerungsfall ist strikt öffentlich berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht der Auftraggeberin ein Schadensersatzanspruch nicht zu.
4.4 Bei Zahlungsverzug kann strikt öffentlich Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen.
5. Lieferung
5.1 Die Angaben von Lieferzeiten für die Leistungen von strikt öffentlich gelten nur dann als verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
5.2 Behördliche Anordnungen, höhere Gewalt, Streik, Krankheit und Betriebsstörungen sowie jede andere Behinderung der Lieferung befreien strikt öffentlich für deren Dauer von der Verpflichtung zur Leistung. Kann die Behinderung der Lieferung in absehbarer Zeit nicht wegfallen, so ist strikt öffentlich berechtigt, die Lieferung der Leistung einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Auftraggeberin Nachlieferung oder Schadensersatz zusteht.
5.3 Bei Überschreitung der vereinbarten Lieferzeit hat die Auftraggeberin das Recht mittels eingeschriebenen Briefes eine Nachfrist von zwei Wochen zu setzen, mit der ausdrücklichen Erklärung, dass sie nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehnen und vom Vertrag zurücktreten wird.
6. Sonder- und Fremdleistungen, Neben- und Reisekosten
6.1 Sonderleistungen wie z.B. die Umarbeitung oder Änderung von Manuskriptseiten, Entwürfen, Drucküberwachung, oder ähnliches, werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
6.2 Strikt öffentlich ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung der Auftraggeberin zu bestellen.
6.3 Soweit Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung von strikt öffentlich abgeschlossen werden, ist die Auftraggeberin verpflichtet, strikt öffentlich im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
6.4 Kosten und Spesen für Reisen und Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden nur in Rechnung gestellt, wenn die Reise mit der Auftraggeberin schriftlich oder mündlich vereinbart wurde.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 An Konzepten, Entwürfen und Texten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
7.2 Strikt öffentlich behält die Nutzungsrechte bis zur Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung zur Auftraggeberin und zwar auch, soweit es sich um Forderungen aus früheren Leistungen handelt. Die Auftraggeberin darf über die Leistungen, Texte, Manuskripte und Entwürfe bis zu deren Bezahlung nicht verfügen, diese nicht vervielfältigen oder veröffentlichen.
8. Korrektur, Belege, Produktionsüberwachung und Vervielfältigung
8.1 Vor Ausführung, Abdruck, Vervielfältigung oder Versendung sind strikt öffentlich Korrekturfassungen vorzulegen.
8.3 Bei Übernahme der Produktionsüberwachung durch strikt öffentlich ist strikt öffentlich berechtigt, nach eigenem Ermessen – unter Berücksichtigung der Vorstellungen und Vorgaben der Auftraggeberin – die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu erteilen.
8.4 Von allen Arbeiten behält strikt öffentlich 5 einwandfreie Belege als Muster ein. strikt öffentlich ist berechtigt diese zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
9. Haftung
9.1 Texte werden von strikt öffentlich nach bestem Wissen sorgfältig gelesen und korrigiert. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Manuskriptseiten und Texten durch die Auftraggeberin (Abnahme) übernimmt diese die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild, Text und Inhalt. Für die von der Auftraggeberin abgenommenen Entwürfe, Manuskripte und Texte entfällt jede Haftung von strikt öffentlich.
9.3 Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Entwürfe, Manuskripte und Texte haftet strikt öffentlich nicht.
9.4 Soweit strikt öffentlich notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmerinnen / Vertragspartnerinnen keine Erfüllungsgehilfinnen von strikt öffentlich. Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmerinnen / Vertragspartnerinnen wird ausgeschlossen.
10. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
10.1 Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht Gestaltungs- und Textfreiheit.
10.2 Die von der Auftraggeberin überlassenen Vorlagen (Fotos, Muster, Texte, Kataloge, Prospekte, etc.) werden von strikt öffentlich unter der Voraussetzung verwendet, dass die Auftraggeberin zu deren Verwendung berechtigt ist.
11. Sonstiges
11.1 Der Vertrag und die vorliegenden Geschäftsbedingungen bleiben auch bei der Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen gültig.
11.2 Nebenabreden, Vertragsänderungen und abweichende Bedingungen sind ausschließlich in schriftlicher Form gültig.
11.3 Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist Köln.
*) Sprachregelung: Zur besseren Lesbarkeit wird bei diesen AGBs ausschließlich die weibliche Form verwendet. Sie gelten selbstverständlich auch für Männer.
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